Firmengründung Ukraine: So gelingt der erfolgreiche Markteintritt


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So gründen Sie erfolgreich in der Ukraine

Aktualisiert am: 25.07.2025

Die Ukraine bietet deutschen Investoren und Unternehmen attraktive Möglichkeiten zur Expansion, insbesondere in den Sektoren IT, Landwirtschaft, erneuerbare Energien und Maschinenbau, in denen deutsche Unternehmen bereits erfolgreich tätig sind. Doch die Firmengründung in der Ukraine bringt einige Herausforderungen mit sich. Von der Wahl der richtigen Rechtsform über die Registrierung einer GmbH (TOV) bis hin zu steuerlichen und rechtlichen Bestimmungen – ohne lokale Expertise kann der Gründungsprozess kompliziert und zeitaufwendig sein. Es ist wichtig, die rechtlichen Anforderungen und bürokratischen Schritte zu kennen, die notwendig sind, um eine Gesellschaft erfolgreich zu gründen, einschließlich der Notwendigkeit von Vollmachten und der Rolle von juristischen Beratern.

Mit der Unterstützung von German Ukraine Alliance gelingt der Einstieg in den ukrainischen Markt jedoch effizient und rechtssicher. Wir begleiten Sie durch den gesamten Gründungsablauf und reduzieren den administrativen Aufwand für Sie auf ein Minimum.

Sprechen Sie uns gerne an: n.horvath@german-ukraine-alliance.com+49 (0)7221 – 4099014

Einleitung in die Firmengründung in der Ukraine

Die Ukraine bietet eine attraktive Umgebung für Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit ausbauen möchten. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die gängigste Praxis für ausländische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit in der Ukraine ausbauen möchten. Die GmbH bietet mehr Vorteile als andere Rechtsformen, da sie eine begrenzte Haftung der Gesellschafter, eine flexible Unternehmensstruktur und ein niedriges Mindestkapital erfordert. Dadurch ist sie für viele Unternehmen zur bevorzugten Wahl geworden.

Vorteile Firmengründung Ukraine

Das Kreisdiagramm zeigt die Hauptvorteile einer Firmengründung in der Ukraine auf und verdeutlicht, warum sich Unternehmer für diesen Standort entscheiden sollten:

  1. Geringe Kosten (25%) – Die Unternehmensgründung ist vergleichsweise günstig, mit niedrigen Gründungs- und Betriebskosten.
  2. Steuerliche Vorteile (20%) – Unternehmen profitieren von einem attraktiven Körperschaftssteuersatz und weiteren steuerlichen Anreizen.
  3. Wachstumsmarkt (20%) – Die Ukraine bietet viel Potenzial in aufstrebenden Sektoren wie IT, erneuerbaren Energien und Landwirtschaft.
  4. Einfache Firmengründung (15%) – Der Registrierungsprozess ist schnell und kann in optimalen Fällen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden.
  5. Strategische Lage (20%) – Die Ukraine ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der EU und asiatischen Märkten.

Welche Rechtsform ist die richtige für die Firmengründung Ukraine?

Die häufigste Wahl für ausländische Investoren ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (TOV), die der deutschen GmbH entspricht. In der Ukraine gelten für GmbHs spezifische rechtliche Rahmenbedingungen, die die Struktur und die Anzahl der Gesellschafter beeinflussen können. Sie bietet:

  • Beschränkte Haftung: Gesellschafter haften nur mit ihrer Stammeinlage.
  • Flexibilität: Ein oder mehrere Gründer können die Gesellschaft errichten.
  • Niedriges Mindestkapital: Die Stammeinlage kann schon ab wenigen Euro erfolgen.

Ein weiterer Grund für die Beliebtheit der GmbH in der Ukraine ist, dass kein Mindestkapital erforderlich ist und der Gründungsaufwand relativ gering ist.

Alternativ gibt es die OOO (Offene Handelsgesellschaft), Aktiengesellschaften oder Einzelfirmen, wobei diese Rechtsformen weniger oft genutzt werden.

Gründung einer ukrainischen GmbH

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (TOV), der ukrainischen Entsprechung zur GmbH, ist die häufigste Rechtsform für ausländische Investoren. Zwar ist die Eintragung theoretisch innerhalb von 24 Stunden möglich, in der Praxis dauert der gesamte Vorgang (inkl. Beantragung der Steuernummer, Eintragung, Kontoeröffnung, ggfs. MwSt-Registrierung) meist 2 bis 5 Werktage oder sogar länger.
Die Gründung kann durch den ausländischen Investor persönlich oder durch einen rechtlich bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Die Vollmacht kann sowohl im Ausland als auch in der Ukraine ausgestellt werden und muss ggf. notariell beglaubigt und apostilliert oder konsularisch legalisiert sein .

Die größten Hürden bei der Firmengründung

  1. Komplexe Registrierung und Behördengänge Die Registrierung einer GmbH in der Ukraine erfordert zahlreiche Dokumente, darunter Satzung, Vollmacht, Steuernummer und Unterschriften der Gesellschafter. Zudem sind Beglaubigungen und Übersetzungen erforderlich.
  2. Unsere Lösung: Wir kümmern uns um die gesamte Registrierung, die Übersetzung aller wichtigen Unterlagen und die Abwicklung mit den ukrainischen Behörden.
  3. Steuerliche und rechtliche Bestimmungen Ohne Kenntnis der ukrainischen Steuergesetze und rechtlichen Rahmenbedingungen können Unternehmen schnell in Schwierigkeiten geraten. Die Rechte der Gesellschafter, wie das Recht auf Austritt aus der Gesellschaft und das Vorkaufsrecht bei der Übertragung von Geschäftsanteilen, sind dabei besonders wichtig. Zudem unterscheiden sich die Anforderungen für Ausländer, Staatsangehörige und Residenten. Verschiedene Arten von Einlagen, wie Barmittel und Rechte wie Boden- und Wassernutzungsrechte sowie Vermögensrechte, können als Stammkapital verwendet werden.
  4. Unsere Lösung: Unsere Partner beraten Sie umfassend zu Steuern, Gründungsaufwand, Verwaltungsangaben und allen rechtlichen Fragen.
  5. Bankkonto und rechtliche Anforderungen Viele Banken verlangen zur Eröffnung eines Geschäftskontos eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Arbeitserlaubnis für ausländische Geschäftsführer. Alternativ kann vorübergehend ein ukrainischer Geschäftsführer ernannt werden, um das Konto zu eröffnen.
  6. Unsere Lösung: Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis, klären bankenspezifische Anforderungen und helfen bei der Interim-Geschäftsführer-Lösung, falls nötig.

Geschäftsführer und Gesellschafter

Die Gesellschafter einer ukrainischen GmbH nehmen an der Verwaltung der Gesellschaft und an der Gewinnausschüttung teil. Die Gesellschafterversammlung ist das höchste Organ einer ukrainischen GmbH und entscheidet über alle Fragen der Tätigkeit der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat rechenschaftspflichtig. Zum Zeitpunkt der Registrierung einer GmbH muss ein ukrainischer Staatsangehöriger zum Geschäftsführer bestellt werden. Alternativ kann ein Interim-Geschäftsführer eingesetzt werden, bis eine ausländische Person eine Arbeitsgenehmigung erhalten hat. Unter bestimmten Umständen kann es auch Ausnahmeregelungen geben, je nach Rechtslage und Unternehmensstruktur. Eine ausländische Person kann erst nach erfolgter Aufenthaltsgenehmigung als Geschäftsführer bestellt werden.

FAZIT: Ein ukrainischer Staatsangehöriger muss nur zeitweise zum Geschäftsführer bestellt werden, sofern der ausländische Geschäftsführer noch keine Arbeitsgenehmigung besitzt. Sobald die Arbeiterlaubnis erteilt ist (in der Regel innerhalb von 7 Werktagen), kann eine ausländische Person formell zum Geschäftsführer ernannt werden .

Kosten und Steuern bei der Firmengründung

Für die Registrierung einer TOV fallen in der Regel keine staatlichen Gebühren an. Notarkosten variieren je nach Region und der Anzahl der zu beglaubigenden Dokumente; etwa 400 UAH pro Unterschrift ist als grober Richtwert zu betrachten (Region und Umfang können aber erhebliche Abweichungen verursachen).

Die Besteuerung der wirtschaftlichen Tätigkeit einer GmbH in der Ukraine ist komplex und unterliegt verschiedenen Gesetzen und Vorschriften. Der Körperschaftssteuersatz beträgt derzeit 18 %, während die Mehrwertsteuer (MwSt.) bei 20 % liegt. Für kleinere Unternehmen gibt es ein vereinfachtes Steuersystem mit reduzierten Sätzen. Zudem gibt es steuerliche Anreize für bestimmte Branchen, insbesondere in der IT- und Exportindustrie.

FAZIT: Der allgemeine Körperschaftsteuersatz in der Ukraine beträgt 18 % für regulär besteuerte Unternehmen. Ausgenommen hiervon sind Finanzinstitute (außer Versicherungen): deren Körperschaftsteuer wurde zum 1. Januar 2025 auf 25 % erhöht .
Unternehmen mit kleinem Umsatz können das vereinfachte Steuersystem nutzen: 5 % vom Umsatz (inkl. MwSt) oder 3 % (exkl. MwSt), abhängig vom MwSt-Status und Einkommenshöhe .

IT-Unternehmen können dem Diia City‑Programm beitreten – ein spezielles Rechts‑ und Steuerregime mit attraktiven Begünstigungen:

  • Wahlweise reguläres System (18 % Körperschaftsteuer) oder ein spezieller Satz von 9 % auf entnommenes Kapital
  • Für Beschäftigte gelten reduzierte Steuersätze: 5 % Einkommensteuer, 1,5 % (nun 5 %) Militärsteuer, sowie Beiträge basierend auf Mindestlohnregelungen .

Mit German Ukraine Alliance zur erfolgreichen Firmengründung Ukraine

Wir nehmen Ihnen die aufwendigen Verfahren und Behördengänge ab, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Sprechen Sie uns gerne an: n.horvath@german-ukraine-alliance.com+49 (0)7221 – 4099014